Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf zur Änderung des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht.

Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 11.12.2007 nun den Gesetzentwurf zur Änderung des Erbschaftssteuerrecht beschlossen. Den Text finden Sie hier.
Die Grundzüge der geplanten Regelung waren bereits bekannt (siehe Aktuelles vom 06.11.2007). Der Gesetzentwurf muss allerdings noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, so dass im Detail durchaus noch mit Änderungen zu rechnen ist.

(14.12.2007 Rechtsanwalt Höhmann)