Patientenverfügung wird erstmals gesetzlich geregelt

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag am 18.06.2009 eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Anknüpfend an die schon bisher geltende und durch richterliche Rechtsfortbildung geprägte Rechtslage, haben Patientenverfügungen in Deutschland (auch) künftig eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Willen eines Patienten vermitteln werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens.

Kodifiziert werden diese Regelungen vor allem in den neu zufassenden §§ 1901a und 1904 BGB, sowie in einigen Vorschriften des FGG (Gesetz über die Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft. Den Text finden Sie hier.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

(06.08.2009 Autorin: cand. iur. Selda Inceoglu)