Bundeskabinett verabschiedet Regierungsentwurf zur Änderung des Pflichtteils- und Erbrechts.

Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 30.01.2008 den "Gesetzentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrecht" beschlossen. Den Text finden Sie hier. . Der Regierungsentwurf sieht gegenüber dem von Frau Zypries vorgelegten Referentenentwurf (siehe Aktuelles vom 02.07.2007 ) noch einige Änderungen im Detail vor, Einzelheiten finden Sie unter dem Stichwort Pflichtteilsreform. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in erster Lesung am 15.02.2008 behandelt, am 05.03.2008 findet eine Experten-Anhörung im Bundestag statt und soll dann Ende April/Anfang Mai in Kraft treten.

(02.03.2008 Rechtsanwalt Höhmann)