Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll schon zum 01.01.2010 eine Entlastung für Erben bringen.

 Das Bundeskabinett hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen, das schon am 12.11.2009 im Bundestag in erster Lesung behandelt und am 01.01.2010 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht in zahlreichen Steuergesetzen Entlastungen für die Bürger vor. Da es allerdings der Zustimmung der Länderkammer bedarf und sich zahlreiche Ländervertreter angesichts angespannter Haushaltslage bereits gegen Entlastungen ausgesprochen haben, bleibt abzuwarten, ob es auch den Bundesrat rechtzeitig passiert. Den Text des Gesetzes, so wie es letzlich im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, finden Sie hier.

In Artikel 6 sieht das Gesetz für Erben folgende Entlastungen vor:

- Für Angehörige der Steuerklasse II (u.a. Geschwister und deren Abkömmlinge ersten Grades, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten) sollen statt Steuersätzen zwischen 30 % und 50 % künftig reduzierte Steuersätze wie folgt gelten:

geplante Steuersätze ab 01.01.2010

Alt: Steuersätze ab 01.01.2009

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Prozentsatz in der Steuerklasse

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich

Prozentsatz in der Steuerklasse

 

    l


  II

  III

 

   l

  II

   III

           75.000 €

   7


 15

 30

           75.000 €

   7

     30

         300.000 €

 11


 20

 30

         300.000 €

 11

     30

         600.000 €

 15


 25

 30

         600.000 €

 15

     30

      6.000.000 €

 19


 30

 30

      6.000.000 €

 19

     30

    13.000.000 €

 23


 35

 50

     13.000.000 €

 23

     50

    26.000.000 €

 27


 40

 50

     26.000.000 €

 27

     50

    darüber

 30


 43

 50

      darüber

 30

     50

 Die Steuersätze in den Steuerklassen I und III bleiben unverändert.

 - Für Unternehmenserben werden die Behaltensfristen von sieben Jahren auf fünf Jahre reduziert, wobei statt einer Lohnsumme von 650 % in sieben Jahren nur noch 400 % in fünf Jahren erreicht werden müssen.

- Die Lohnsummenregel für Unternehmenserben gilt künftig erst ab 20 Beschäftigten, statt bisher schon ab 10 Beschäftigten.

(09.11.2009 Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)