21.03.2013: Bundesrat lehnt Jahresteuergesetz 2013 ab

Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 12 vom 01.02.2013

Die Länder haben dem Jahressteuergesetz 2013 in ihrer heutigen Plenarsitzung erneut die Zustimmung verweigert. Es kann damit nicht in Kraft treten.

Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits am 23. November 2012 abgelehnt. Der daraufhin von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss schlug am 12. Dezember 2012 umfangreiche Änderungen vor - unter anderem die Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Lebenspartnerschaften. Der Bundestag hat den Einigungsvorschlag am 17. Januar 2013 allerdings abgelehnt. Das Gesetz lag dem Bundesrat daher unverändert zur erneuten Beschlussfassung vor.

Nach der erneuten Ablehnung der Länder hat nun der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er hierauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

(Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.02.2013)

Näheres finden Sie hier: Drucksache 33/13 (Beschluss) Jahressteuergesetz 2013

Kommentar: Der Bundesrat hatte sich u.a. dafür stark gemacht, vor dem Hintergrund der Vorlage des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, das Erbschaftsteuergesetz nachzubessern. Insbesondere sollte auch gegen das Steuersparmodell der "cash GmbH" ein gesetzlicher Riegel geschoben werden. Der Bundestag lehnte diese Wünsche aber ab, u.a. ohne diese Regelungen ließ nun der Bundesrat das Gesetz "durchfallen", so dass es nicht in Kraft treten wird.

(21.03.2013: Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)


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