16.07.2013: Rechtsanwalt Höhmann im Fachanwaltsausschus Erbrecht

Rechtsanwaltskammer Berlin bestellt RA Höhmann zum stellvertretenden Mitglied

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht, am 11.07.2013 für vier Jahre zum stellvertretenden Mitglied des Fachanwaltsausschuss Erbrecht bestellt. Der Ausschuss hat die Aufgabe Anträge von Anwälten zu prüfen, die den Titel des Fachanwalts für Erbrecht tragen wollen. Für den Titel müssen Anwärter eine fundierte theoretischen Ausbildung (120 Stunden) mit der erfolgreichen Teilnahme an mindestens drei fünfstündigen Klausuren abschließen und die selbstständige Bearbeitung von 80 Erbrechtsfällen in den letzten drei Jahren nachweisen. Die Erfüllung der Voraussetzungen für Anwärter auf den Fachanwaltstitel im Bereich Erbrecht  prüft der Fachanwaltsausschuss für Erbrecht und unterstützt damit die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer über die Zulassung zur Fachanwaltschaft. Die Einzelheiten regelt die von der Bundesrechtsanwaltskammer erlassene Fachanwaltsordnung (FAO).

(16.07.2013: Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)


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Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Sebastian Höhmann
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