29.10.2009: Koalitionsvertrag sieht weitereichende Reform der Erbschaftsteuer vor

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP für die 17. Wahlperiode kündigen die Parteien an, das gerade erst zum 01.01.2009 reformierte Erbschaftsteuerrecht erneut zu reformieren, wobei sich die Ausführungen in eher wenig konkreten Absichtserklärungen erschöpfen. Da die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist und selbst unionsregierte Länder schon Vorbehalte gegen allzu großzügige Steuerentlastungen geäußert haben, ist Skepsis angebracht, ob und wann es tatsächlich zu einer Reform der Reform kommt. Den Koalitionsvertrag finden Sie hier, der Text betreffend die Erbschaftsteuer lautet:

"Reform der Erbschaftsteuer

Wir werden die Regelungen bei der Erbschaftsteuer entbürokratisieren, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher machen.

Hierzu werden wir als Sofortprogramm vorab

* die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent senken

und

* die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestalten.

Wir streben an, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen wollen wir absenken.Wir werden in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann."

(29.10.2009 Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)


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