04.02.2010: Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 01.01.2010 in Kraft getreten.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist am 30.12.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, so dass die Änderungen des Erbschaftsteuerrechts zum 01.01.2010 in Kraft treten konnten. Den Text des Gesetzes finden Sie hier.

Da sich Änderungen zum Entwurf nicht ergeben haben, kann zum zusammenfassenden Inhalt der Neuerungen auf Aktuelles vom 09.11.2009 verwiesen werden.

(04.02.2010 Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)


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