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Pflichtteil - kurz gefasst
Wie mache ich den Pflichtteil geltend und wie verteidige ich mich gegen Pflichtteilsansprüche?
Den Pflichtteil können nach § 2303 BGB
- Abkömmlinge (also Kinder, Enkelkinder usw.)
- Ehegatten
- Eltern
geltend machen, sofern Sie zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären und durch Testament enterbt wurden oder als Erbe zu wenig bekommen haben (sog. Zusatzpflichtteil).
In bestimmten Fällen ist es außerdem zulässig und sinnvoll, das Erbe auszuschlagen, um gezielt den Pflichtteil gelternd zu machen.
Was muss ich tun, wenn es um den Pflichtteil geht? Weiter
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