Rechtsanwaltskosten

Die Kosten für die anwaltliche Beratung in Erbrechtssachen sind seit 01.07.2006 nicht mehr gesetzlich geregelt, die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbsachen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gebührenrecht ist kompliziert, der Markt unübersichtlich. In jedem Fall sollten Sie vor oder bei Beauftragung des Rechtsanwalts diesen auf die Kosten ansprechen. Sie finden nachfolgend erste Informationen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Stichworten:

- Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- gerichtliche Vertretung
- Rechtsschutzversicherungen/Prozesskostenhilfe

Als angemessene Honorare werden Stundensätze zwischen 150,00 € und 500,00 € netto angesehen (Angaben nach Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht § 2 Rdnr. 21). Man kann auch die Fortgeltung der bis Juni 2006 geltenden gesetzlichen Regelung vereinbaren: Bis 30.06.2006 sah das RVG für die außergerichtliche Beratung eine vom Gegenstand abhängige Gebühr mit einem Satz zwischen 0,1 und 1,0, in der Regel 0,55 vor.

Rechtsanwalt Höhmann rechnet die Beratung in der Regel nach Zeitaufwand  ab. Der Stundensatz liegt in der Regel bei 238,00 € (inkl. MwSt., entspricht 200 € netto), kann im Einzelfall je nach Gegenstand des Auftrags und Wert des Nachlass hiervon abweichen. Die genaue Höhe des Stundensatzes wird bei Beginn der Beratung mit dem Mandanten vereinbart.

Für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt der Gebührensatz in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und Vermögensverhältnissen des Auftragsgebers zwischen 0,5 und 2,5, in der Regel die sog. Mittelgebühr von 1,5. Hinzu kommen Auslagen (in der Regel Portopauschale 20,00 €) und Mehrwertsteuer.

Für die außergerichtliche Geltendmachung einer Pflichtteilsforderung von 20.000,00 € muss man daher mit Kosten von 1,5 (Gebührensatz) x 646,00 € (1,0 Gebühr nach Tabelle) = 969,00 € zzgl. Portopauschale 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (z.Zt. ab 01.01.2007 19 %) 187,91 €, insgesamt also 1.176,91 € rechnen. Kommt es zu einem Vergleich, kommt eine 1,5 Gebühr ("Vergleichsgebühr") hinzu.

Einen Online-Rechner zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie hier.

 (10.01.2011 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)

 

Gebührentabelle (alle Angaben in Euro): Höhe einer 1,0 Gebühr bei Gegenstandswert, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer

Gegenstands­
wert bis

1,0 Gebühr

Gegenstands­
wert bis
..

1,0 Gebühr

Gegenstands­
wert bis ...

1,0 Gebühr

 

 

 

 

 

 

300

25

10.000

486

140.000

1.508

600

45

13.000

526

155.000

1.585

900

65

16.000

566

170.000

1.662

1.200

85

19.000

606

185.000

1.739

1.500

105

22.000

646

200.000

1.816

2.000

133

25.000

686

230.000

1.934

2.500

161

30.000

758

260.000

2.052

3.000

189

35.000

830

290.000

2.170

3.500

217

40.000

902

320.000

2.288

4.000

245

45.000

974

350.000

2.406

4.500

273

50.000

1.046

380.000

2.524

5.000

301

65.000

1.123

410.000

2.642

6.000

338

80.000

1.200

440.000

2.760

7.000

375

95.000

1.277

470.000

2.878

8.000

412

110.000

1.354

500.000

2.996

9.000

449

125.000

1.431