21.03.2013: Bundesrat lehnt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ab

Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 15 vom 01.02.2013

Der Bundesrat hat dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen in seiner heutigen Sitzung zum zweiten Mal die erforderliche Zustimmung verweigert. Es lag den Ländern erneut zur Abstimmung vor, nachdem sie es bereits am 23. November 2012 abgelehnt hatten.

Daraufhin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 12. Dezember letzten Jahres vorschlug, das Gesetz aufzuheben. Da der Bundestag dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 17. Januar 2013 nicht gefolgt ist, lag dem Bundesrat das unveränderte Abkommen nochmals zur Beschlussfassung vor. Nun hat noch der Bundestag die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Verzichtet er darauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.

(Pressemitteilung des Bundesrates vom 01.02.2013)

siehe hierzu die Bundesrats Drucksache 37/13 (Beschluss): Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012

(21.03.2013: Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)


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