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16.07.2015: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform der Erbschafsteuer vor
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar. (Pressemitteilung der Bundesregierung vom 08.07.2015)Eine Übersicht über die wesentlichen Regelungen finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf im Wortlaut finden Sie hier.
16.07.2015 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht
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