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02.12.2014: Bundesverfassungsgericht verkündet am 17.12.2014 sein Urteil zur Erbschafsteuer
Bundesfinanzhof hatte Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts gerügt
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, 17.12.2014, 10 Uhr, seine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschafsteuerrechts verkünden (Az. 1 BvL 21/12). Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte dem Gericht das Gesetz zur Prüfung vorgelegt.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zunächst schon für 2013 angekündigt hatte, steht nun fest, dass die Entscheidung Ende Dezember bekannt wird.
(Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 18.11.2014). Näheres zu den Hintergründen des Verfahrens finden Sie hier.
Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht
02.12.2014
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