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06.06.2013: Vermittlungsausschuss trifft Einigung zu Cash GmbH
Bundesrat und Bundestag einigen sich auf Begrenzung der Erbschaftsteuerlichen Begünstigung
Durchbruch im Steuerrecht
Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder ihren Streit im Steuerrecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschloss heute einen äußerst umfangreichen Kompromissvorschlag, der noch in dieser Woche beiden Häusern zur Bestätigung vorgelegt wird.
Die Vermittler einigten sich darauf, künftig "unerwünschte Gestaltungen zur Steuervermeidung" einzuschränken, also bislang legale Steuerschlupflöcher zu schließen. Damit greift der Ausschuss Bedenken der Länder auf, die vor massiven Steuerausfällen und -ungerechtigkeiten gewarnt hatten.
Einschränkungen sieht der Kompromiss unter anderem bei den "Cash-GmbHs" vor, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 Prozent des Vermögens enthalten.
Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als "Goldfinger" bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht will der Vermittlungsausschuss gänzlich aus dem Einkommensteuergesetz streichen.
Der heute beschlossene Einigungsvorschlag ist als komplette Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes formuliert. Er integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 - mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften, an der das Gesetzgebungsverfahren seinerzeit gescheitert war.
Das neugefasste Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Elemente aus dem Jahressteuergesetz 2013 finden allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.
(Pressemitteilung des Bundsrats vom 05.06.2013)
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