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Erbrecht - kurz gefasst
Das Wichtigste zum Thema Testament
1. Muss ich ein Testament verfassen?
Nein, aber wer kein Testament verfasst, überlässt es den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahre 1899 (!), wie sein Vermögen vererbt wird. Für moderne Familien passt die dort geregelte gesetzliche Erbfolge häufig nicht, für „Patchworkfamilien“ (Kinder von unterschiedlichen Ehe- bzw. Lebenspartner) eigentlich nie, für nichteheliche Lebensgemeinschaften schon gar nicht. ... mehr
2. Muss ich dafür zum Notar, zum Nachlassgericht oder zum Anwalt?
Nein, ein Testament kann wirksam auch handschriftlich verfasst werden, muss dazu aber komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden und sollte mit Ort und Datum versehen sein. Fachkundige Beratung durch einen Spezialisten im Erbrecht ist aber häufig sinnvoll, um dafür zu sorgen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod auch tatsächlich umgesetzt und Streit vermieden wird. ... mehr
3. Nach dem Todesfall – Was muss ich tun, was macht das Nachlassgericht?
Wer vom Tod einer Person erfährt und ein Testament in Besitz hat oder findet, muss dieses im Original beim Zuständigen Nachlassgericht abgeben. Abzuliefern ist übrigens alles, was ein Testament sein könnte (unter Umständen auch ein Brief oder Schmierzettel), vor allem aber auch ungültige, formunwirksame und widerrufene Testamente. Das Nachlassgericht „eröffnet“ dann das Testament. ... mehr
4. Wirksamkeit, Auslegung, Anfechtung und Ausschlagung von Testamenten
„Das kann der Erblasser unmöglich gewollt haben!“ Das denken viele, wenn sie das Testament ihrer Lieben sehen: Da zwischen der Errichtung eines Testamentes und dem Tod oft viele Jahre vergehen, "passen" Testamente oft nicht. Oder der Erblasser hat kurz vor dem Tod noch sein gesamtes Vermögen einem neuen Partner/in, Pfleger/in oder alleine einem Kind vermacht. Oder er hatte andere Vorstellungen, wie sich die Dinge entwickeln und konnte sein Testament nicht mehr ändern. Oder... . Und ist es überhaupt seine Handschrift? ... mehr
Näheres zum Thema finden Sie auch im Erbrechts-ABC unter dem Stichwort "letztwillige Verfügung".
(09.02.2013 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht
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