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Das Wichtigste zum Thema Testament
2. Muss ich dafür zum Notar, zum Nachlassgericht oder zum Anwalt
Nein, ein Testament kann wirksam auch handschriftlich verfasst werden, muss dazu aber komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden und sollte mit Ort und Datum versehen sein. Fachkundige Beratung durch einen Spezialisten im Erbrecht ist aber häufig sinnvoll, um dafür zu sorgen, dass Ihr Wille nach Ihrem Tod auch tatsächlich umgesetzt und Streit vermieden wird.Beratung bekommen sie bei Anwälten (insbesondere Fachanwälten für Erbrecht) und Notaren. Das Nachlassgericht erteilt keine Beratung.
Unerlässlich ist die Beratung durch einen mit Erbschafsteuerrecht vertrauten Anwalt oder Notar, wenn größere Vermögen vererbt werden (Erbschaftssteuerfreibetrag für Ehegatten: 500.000 `, für Kinder je 400.000 `)
Ebenso unerlässlich ist die Beratung durch einen mit internationalem Erbrecht vertrauten Anwalt oder Notar, wenn der Erblasser Ausländer ist, im Ausland wohnt oder Grundbesitz (z.B. Ferienwohnung auf Mallorca) oder sonstiges Vermögen im Ausland vorhanden ist.
Wir unterstützen Sie dabei, diesen Willen auszuformen und Ihr Testament so zu schreiben, dass es nach Ihrem Ableben keinen Streit gibt. Viele Mandanten von uns sind überrascht, wie viele unterschiedliche Möglichkeiten der Gestaltung das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierfür bietet.
Näheres zum Thema finden Sie auch im Erbrechts-ABC unter dem Stichwort "letztwillige Verfügung".
(09.02.2013 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)
Beratung
Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem persönlichen Fall. Jede individuelle Beratung ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Erbrechts-ABC,Rechtsanwaltskosten). Wir informieren Sie aber gerne vorab und unverbindlich über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:
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