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Pflichtteil und Insolvenz
Wenn Privatinsolvenz und "Erbschaft" zusammenfallen
Ist der
Während der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode, deren Einhaltung bei der Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz zur Restschuldbefreiung zwingend ist, muss der Berechtigte nur die Hälfte seiner Pflichtteilsansprüche an seinen Treuhänder herausgeben. Die Restschuldbefreiung kann ihm nicht versagt werden, wenn er den Anspruch überhaupt nicht geltend macht hat (BGH, Beschluss vom 25.06.2009, Az. IX ZB 196/08).
(31.05.2012, Rechtsanwalt Torben Swane)
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