Rechtsanwaltskosten

bei Beratung im Erbrecht und bei Vertretung in erbrechtlichen Verfahren

Die Kosten für die anwaltliche Beratung in Erbrechtssachen sind seit 2006 nicht mehr gesetzlich geregelt, die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbsachen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gebührenrecht ist kompliziert, der Markt unübersichtlich.

In jedem Fall sollten Sie vor oder bei Beauftragung des/der Rechtsanwält*in diese*n auf die Kosten ansprechen. Sie finden nachfolgend erste Informationen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Stichworten:

- Beratung
- außergerichtliche Vertretung
- gerichtliche Vertretung
- Rechtsschutzversicherungen/Prozesskostenhilfe

  • Die Anwaltskosten für die Beratung (z. B. auch Testamentserstellung) müssen daher zwischen Rechtsanwält*in und Mandant*in in einer sogenannten Vergütungsvereinbarung vertraglich geregelt werden. Dies kann und soll bei Beginn oder vor der Beratung erfolgen. Ohne eine solche Vereinbarung kann der/die Anwält*in für eine Erstberatung maximal 249,90 € (190 € zzgl. 20 € Post- und Telekommunikationspauschale und MwSt.) verlangen. In bestimmten Fällen gewährt der Staat Beratungshilfe. Der Rechtsanwalt bekommt dann eine (relativ geringe) Vergütung vom Staat, der Rechtssuchende muss nur 15 € bezahlen. Ein Berechtigungsschein wird beim zuständigen Amtsgericht erteilt werden und muss in der Regel bei Beginn der Beratung vorgelegt werden.

Erbrechtliche Beratung in der Kanzlei BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB wird in der Regel nach Zeitaufwand  abgerechnet, wobei die Stundensätze in der Regel zwischen 321,30 € (entspricht 270,00 € netto) und 392,70 € (entspricht 330 € netto) liegen. Die Höhe im Einzelfall hängt von Bedeutung und Schwierigkeit des Auftrags, dem Wert des Nachlasses und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des/der Mandant*in ab. Die Höhe des Stundensatzes wird zu Beginn der Beratung oder im Rahmen der Erstberatung mit dem/der Mandant*in vereinbart. Eine sog. Erstberatung dient dazu, dass Sie eine erste Einschätzung zur Rechtslage, Chancen und Risiken und den möglichen Schritten erhalten, ohne dass in diesem Rahmen umfangreiche Unterlagen geprüft werden können. Sie dauert ca. 45 - 60 Minuten und wird pauschal mit 249,90 € (190 € zzgl. 20 € Post- und Telefkommunikationspauschale und MwSt.) in Rechnung gestellt. Bitte teilen Sie uns vorab ausdrücklich mit, wenn Sie eine Erstberatung wünschen.

  • Nach wie vor regelt das RVG die Gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, wobei nur im außergerichtlichen Bereich eine niedrigere Gebühr als die gesetzliche Gebühr zulässig ist. Das RVG regelt in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (häufig auch Streitwert genannt) die Höhe einer einfachen Gebühr (1,0 Gebühr). Daneben kennt es verschiedene Gebührentatbestände, denen Gebührensätze zugeordnet sind (Multiplikatoren).

Für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt der Gebührensatz in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und Vermögensverhältnissen des Auftragsgebers zwischen 0,5 und 2,5. Hinzu kommen Auslagen (in der Regel Portopauschale 20,00 €) und Mehrwertsteuer.Für die außergerichtliche Geltendmachung einer Pflichtteilsforderung von 20.000,00 € muss man daher mit Kosten von 2,5 (Gebührensatz) x 742,00 € (1,0 Gebühr nach Tabelle) = 1.855,00 € zzgl. Portopauschale 20,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) insgesamt also 2.231,25 € rechnen. Kommt es zu einem Vergleich, kommt eine 1,5 Gebühr ("Vergleichsgebühr") hinzu.

Üblich ist auch bei der außergerichtlichen Vertretung die Vereinbarung von Stundenhonoraren oder die Modifikation der gesetzlichen Regelungen. In der Kanzlei BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB vereinbaren wir für die außergerichtliche Vertretung entweder die Abrechnung nach Zeitaufwand oder die Geltung der gesetzlichen Gebühren, wobei wir dann außergerichtlich den Höchstsatz ansetzen. In gerichtlichen Verfahren rechnen wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren ab, wobei wir für die Vergütung von Fahrtzeiten bei auswärtigen Terminen und die Wahrnehmung von mehreren Gerichterminen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.

  • Im gerichtlichen Verfahren fallen in der Regel 2,5 Gebühren an, so dass sich im obigen Beispiel ebenfalls ein Betrag von 2.231,25 € (inkl. MwSt) ergibt. Die außergerichtlichen angefallenen Gebühren werden zur Hälfte, maximal in Höhe einer 0,75 Gebühr angerechnet (im Beispiel wären das 662,24 € brutto), so dass nach vorangegangener außergerichtlicher Vertretung noch 1.569,01 € für das gerichtliche Verfahren zu zahlen wären. Zu beachten ist, dass ggf. Gerichtskosten hinzukommen. Am Ende des Prozesses bezahlt die unterlegene Partei die Kosten vollständig. Im Falle des Vergleichs entsteht zusätzlich eine Vergleichsgebühr, die im Prozess allerdings nur einen Satz von 1,0 hat.

Einen Online-Rechner zur Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie hier.

  • Rechtsschutzversicherung geben im Erbrecht in der Regel nur Deckung, wenn ausschließlich eine Beratung gewünscht ist und auch dann häufig nur bis zu 249,90 € (190,00 € zzgl. 20 € Post- und Telefkommunikationspauschale und MwSt). Für das gerichtliche Verfahren gewährt das Gericht bei Bedürftigkeit und hinreichender Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe, die für die Kosten des eigenen Anwalts aufkommt und die Gerichtskosten erlässt. Die Kostenerstattungspflicht im Falle des Unterliegens an den Gegner bleibt bestehen.

 (11.08.2022 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)

Gebührentabelle RVG: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG (Stand: 15.03.2022)




Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem persönlichen Fall. Jede individuelle Beratung ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Erbrechts-ABC,Rechtsanwaltskosten). Wir informieren Sie aber gerne vorab und unverbindlich über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:

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Bürozeiten : Mo. - Do. 9 Uhr bis 13:00 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
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Sekretariat: Hammed Salama (Mandatsannahme), Gabriele Marquardt (ReNo), Christina Grell (ReNo)
                    Jacqueline Nagel (ReNo), Natalia Schidowezki (Sekretariatsmitarbeit)

Fachanwältinnen für Erbrecht Elisabeta Schidowezki, Nele Marie Kliemt
Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Sebastian Höhmann
BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
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Bereits seit 2017 haben wir unser Büro auf volldigitale Aktenführung umgestellt, so dass wir auch im Homeoffice voll arbeitsfähig und auf elektronischen Weg (per Telefon, Telefonkonferenz, Videokonferenz oder hybriden Meetings) für Sie erreichbar sind. Nähere Informationen zu den verschiedenen Wegen der persönlichen Beratung ohne Ansteckungsgefahr finden Sie hier.
 

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