
Unsere Partnerseiten:
Testament - Ablieferungspflicht
Muss ich ein Testament abliefern?
Wer ein Testament in Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich nachdem er Kenntnis vom Tod des Erblassers erhalten hat, beim Nachlassgericht abzuliefern (§ 2259 BGB). Die Erfüllung der Ablieferungspflicht kann vom Nachlassgericht erzwungen werden. Vor allem aber macht man sich, wenn man das Testament nicht rechtzeitig abliefert, ggf. schadensersatzpflichtig gegenüber Personen, die sich aufgrund des zurückgehaltenen Testaments zu Unrecht für Erben oder für Nichterben gehalten haben.
Zur Errichtung eines Testaments vgl. im Übrigen das Stichwort letztwillige Verfügung.
(01.05.2009 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht)
Beratung
Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem persönlichen Fall. Jede individuelle Beratung ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Erbrechts-ABC,Rechtsanwaltskosten). Wir informieren Sie aber gerne vorab und unverbindlich über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:
Tel.: 030/440 330 47; International: +49 30 440 330 47; Erbrecht@bghp.de
Bürozeiten : Mo.-Fr.: 9 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Fachanwältinnen und Fachanwalt für Erbrecht Elisabeta Schidowezki, Nele Marie Kliemt, Sebastian Höhmann
BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Danziger Str. 56
10435 Berlin / Prenzlauer Berg
Telefax: 030 / 440 330 - 22
Fax international: +49 30 440 330 - 22
www.bghp.de
Beratung in Zeiten von Corona
