Erbrecht in der Türkei

und deutsch-türkisches internationales Erbrecht 

In Deutsch-Türkischen Erbrechtsfällen hat der Deutsch-Türkische Konsularvertrag vom 28.05.1929 Vorrang vor den jeweiligen nationalen Regelungen über das internationale Erbrecht. Nach diesem Vertrag richtet sich das Erbstatut - d.h. das anwendbare Erbrecht -

•  bei beweglichem Vermögen (alles außer Grundstücke, Immobilien) nach der Staatsangehörigkeit und

•  bei unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Immobilien) nach dem Lageort.

Letzteres stellt also eine Abweichung von dem normalerweise gültigem (deutschen) internationalem Erbrecht dar.

01.05.2009, Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht



Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem persönlichen Fall. Jede individuelle Beratung ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Erbrechts-ABC,Rechtsanwaltskosten). Wir informieren Sie aber gerne vorab und unverbindlich über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:

Tel.: 030/440 330 47; International: +49 30 440 330 47; Erbrecht@bghp.de

Bürozeiten : Mo.-Fr.: 9 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Fachanwältinnen und Fachanwalt für Erbrecht Elisabeta Schidowezki, Nele Marie Kliemt, Sebastian Höhmann
BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Danziger Str. 56
10435 Berlin / Prenzlauer Berg
Telefax: 030 / 440 330 - 22
Fax international: +49 30 440 330 - 22
www.bghp.de

Beratung in Zeiten von Corona

Bereits seit 2017 haben wir unser Büro auf volldigitale Aktenführung umgestellt, so dass auch in Zeiten von Corona Ihre Anwält*innen und unsere Mitarbeiter*innen (fast) uneingeschränkt für Sie erreichbar bleiben, nach Maßgabe der aktuellen Corona Regeln persönlich, aber auch per Telefon, Telefonkonferenz, Videokonferenz oder hybriden Meetings (persönlich und per Video). Nähere Informationen zu den verschiedenen Wegen der persönlichen Beratung ohne Ansteckungsgefahr finden Sie hier.
 

A B D E F G H I J K L M

N O P Q R S T U V W X Y Z