Zentrales Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer hat am 01.01.2012 ein zentrales, elektronisches Testamentsregister (www.testamentsregister.de) eingeführt, das seitdem alle notariellen Verfügungen von Todes wegen und in besondere amtliche Verwahrung gegebene Privattestamente aufführt. Bisher erfolgte dies dezentral bei den Nachlassgerichten auf Papierkarteikarten. Auch vor dem Stichtag errichtete Testamente sind in das Register aufgenommen worden.

Registriert werden nicht die Inhalte der Testamente, sondern nur die Namen der Erblasser und die Angaben zum Ort der Verwahrung. So soll es Gerichten im Erbfall leichter möglich sein, das Auffinden aller Testamente sicherzustellen. Aber auch der Erblasser selbst soll prüfen können, ob er bereits früher ein Testament verfasst hat, an das er sich vielleicht gar nicht mehr erinnert. Auch der Erblasser selbst oder sein Anwalt können zu Lebzeiten dort anfragen, ob und ggf. welche Testamente von ihm registriert sind (§ 19 BDSG, siehe auch BR-Drs 247/10, S. 38), auch wenn die Notarkammer es wohl lieber sieht, wenn die Einsicht durch „ihre“ Notare erfolgt und auf die Möglichkeit der unmittelbaren Einsicht daher nicht hinweist.

Die Registrierung kostet pro Erblasser und Testament 15,00 ` und ist vom Erblasser entweder an den beurkundenden Notar bzw. das Hinterlegungsgericht oder direkt an die Notarkammer (dann erhöhte Gebühr 18 `) zu zahlen. Etwaige Kosten der besonderen amtlichen Verwahrung beim Gericht (75 `) sind zusätzlich zu entrichten.

17.05.2017, Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht


Beratung

Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrem persönlichen Fall. Jede individuelle Beratung ist kostenpflichtig (siehe hierzu auch Erbrechts-ABC,Rechtsanwaltskosten). Wir informieren Sie aber gerne vorab und unverbindlich über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail:

Tel.: 030/440 330 47; International: +49 30 440 330 47; Erbrecht@bghp.de

Bürozeiten : Mo.-Fr.: 9 Uhr bis 12:30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr

Fachanwältinnen und Fachanwalt für Erbrecht Elisabeta Schidowezki, Nele Marie Kliemt, Sebastian Höhmann
BGHP - Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Danziger Str. 56
10435 Berlin / Prenzlauer Berg
Telefax: 030 / 440 330 - 22
Fax international: +49 30 440 330 - 22
www.bghp.de

Beratung in Zeiten von Corona

Bereits seit 2017 haben wir unser Büro auf volldigitale Aktenführung umgestellt, so dass auch in Zeiten von Corona Ihre Anwält*innen und unsere Mitarbeiter*innen (fast) uneingeschränkt für Sie erreichbar bleiben, nach Maßgabe der aktuellen Corona Regeln persönlich, aber auch per Telefon, Telefonkonferenz, Videokonferenz oder hybriden Meetings (persönlich und per Video). Nähere Informationen zu den verschiedenen Wegen der persönlichen Beratung ohne Ansteckungsgefahr finden Sie hier.