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Unternehmensnachfolge
Wie greifen Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Steuerrecht ineinander?
Unter dem Recht Unternehmensnachfolge versteht man die Regelungen, die sich mit der Vererbung von Betrieben und Unternehmen befassen. Neben den allgemeinen Regeln des BGB sind hier vor allem die Besonderheiten des Gesellschaftsrecht und des Handelsrechts (Grundsatz der unbeschränkten handelsrechtlichen Haftung) zu berücksichtigen. Dies erfordert dringend, dass Gesellschaftsverträge und in ihnen regelmäßig zu findende Nachfolgeklauseln (einfache Nachfolgeklausel, qualifizierte Nachfolgeklausel, Eintrittsrecht, Fortsetzungsklausel) mit den testamentarischen Regelungen abzustimmen sind.
Im Übrigen spielen bei der Unternehmensnachfolge die Vermeidung von Pflichtteils- und sonstigen Abfindungsansprüchen bzw. familienrechtlicher Ansprüche (Zugewinnausgleich) sowie die Vermeidung von Erbschaftssteuer eine große Rolle. Werden diese Fragen nicht bedacht, drohen enorme, existensgefährdende Liquiditätsbelastungen des Unternehmens bzw. von dessen Erben. Für die sachgerechte Planung der Unternehmensnachfolge ist daher dringend fachkundige Beratung notwendig.
Weitere Erläuterungen siehe Unternehmertestament bzw. zur Erbschafts und Schenkungsteuer
hier.
(01.05.2009 Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht, ergänzt 18.01.2012)
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