Freibeträge

Kein Versehen des Gesetzgebers, sondern Absicht ist, dass für viele Bürger*innen die Erbschaftsteuer keine Rolle spielt. Die Erbschaftsteuer ist eine der unbeliebtesten Steuern („das hab‘ ich doch alles schon versteuert“) und das weiß auch der Gesetzgeber, der daher Otto Normalverbraucher von der Erbschaftsteuer verschonen will. Wichtigstes Mittel hierzu sind die sogenannten persönlichen Freibeträge, die den Bedachten in Abhängigkeit von familiärer Nähe gewährt werden.