Erbquote

Kann man einzelne Gegenstände vererben?

Die Erbquote bestimmt, zu welchem Anteil jemand Erbe geworden ist. Da es kein Erbrecht an einzelnen Gegenständen gibt, kann man das Vermögen des Erblassers nur ganz oder zu einem bestimmten Teil – der Erbquote – erben. Ist die Erbquote im Testament nicht ausdrücklich bestimmt, so muss sie ggf. durch Auslegung ermittelt werden. Die Erbschaft stellt dabei mangels anderer Anhaltspunkte darauf ab, in welchem Wertverhältnis die vom Erblasser den einzelnen Erben zugedachten Gegenstände zueinander stehen. Von einem sog. Verteilertestament, dass nicht abstrakt Erbquoten benennt, sondern nur Gegenstände verteilt, ist dringend abzuraten, da dann nachträglich doch vom Gericht Quoten gebildet werden.