Die Erbengemeinschaft

Wenn mehr als eine Person Erbin geworden ist (und nicht etwa nur Vermächtnisnehmerin oder Pflichtteilsberechtigte) entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Die Erbengemeinschaft wird zuweilen auch gern „Konfliktgemeinschaft“ genannt. Je mehr Mitglieder die Erbengemeinschaft umfasst, umso häufiger kommt es zu Unstimmigkeiten. Schließlich entstehen im Rahmen der Aufteilung des Erbes schnell Konflikte. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass unterschiedliche Empfindungen darüber vertreten werden, was „gerecht“ ist. Häufig zieht sich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dadurch unnötig in die Länge.

Mit entsprechender Expertise an Ihrer Seite können derartige Komplikationen jedoch fachmännisch angegangen und schnell gelöst werden. Scheuen Sie sich nicht bei aufkommenden Konflikten in der Erbengemeinschaft frühzeitig rechtlichen Beistand hinzuzuziehen. Wir helfen Ihnen gern.