Unser Service für Mandanten im Ausland

Abwicklung von Erbfällen einschließlich Steuerangelegenheiten in Deutschland

Sie wohnen außerhalb Deutschlands und haben einen Erbfall mit Bezug zu Deutschland, weil z.B.

  • der Erblasser in Deutschland wohnte
  • der Erblasser Vermögen in Deutschland hinterlassen hat
  • die Erben, gegen die Sie Ansprüche geltend machen wollen, in Deutschland wohnen
  • ein Deutsches Gericht, Finanzamt oder sonstige Behörde Sie angeschrieben hat?

Wir sind erfahren im Umgang mit internationalen Erbfällen. Wir beraten Sie zu allen Fragen des anwendbaren Rechts, Ihrer Rechte und Pflichten, der Nachlassabwicklung und der Erfüllung steuerlichen Verpflichtungen. Wir arbeiten gerne mit Ihren (bisherigen) Beratern im Ausland zusammen. Oder wir empfehlen Ihnen Kolleginnen udn Kollegen aus unserem Netzwerk deutschsprachiger Anwälte im Ausland (NDEEX – Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten). Wir selbst können  Beratung und Korrespondenz auf Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Russisch anbieten.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, kostenlos und unverbindlich: +49 30 440 330 47.