Erben, Pflichtteil und Vermächtnis

Für Laien scheinbar das Gleiche, aber für Juristen (und Betroffene) keineswegs

Wer sich mit Jurist*innen unterhält, muss gut zuhören (oder bei juristischen Texten genau lesen). Denn während der normale Sprachgebrauch zwischen vererben und vermachen nicht unterscheidet, können die juristischen Unterschiede groß sein. Und wissen Sie, ob es Pflichtteil, Pflichterbteil oder Pflichterbe heißt? Und was den Pflichtteil von einem Erbteil unterscheidet? Wir erklären es hier.