Pflichtteil fordern

Was muss ich tun, um meinen Pflichtteil zu erhalten

Wenn sie Pflichtteilsberechtigt sind, erhalten sie den Pflichtteil nicht automatisch, sondern müssen ihn durchsetzen und geltend machen. Pflichtteilschuldner ist der Erbe, der Ihnen hierzu zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch ein sog. Nachlassverzeichnis geben muss und den Wert der Nachlassgegenstände ggf. ermitteln (lassen) muss.

Sie können auch verlangen, dass ein Notar das Nachlassverzeichnis erstellt.

Achtung! (Auschlagungs-)Falle

Keinesfalls dürfen Berechtigte, denen Geld lieber ist als die Nachlassgegenstände, das Erbe ausschlagen um den Pflichtteil zu fordern. Ein Wahlrecht, ob man lieber das Erbe antritt oder den Pflichtteil „nimmt“, besteht nur ausnahmsweise und Sie müssen sich dringend fachkundig beraten lassen, bevor sie diesen Weg der sog. „taktischen Ausschlagung“ wählen.

Durchsetzung des Pflichtteils

Über die Erfüllung des Pflichtteils muss man sich nicht streiten. Und wenn Erbe und Pflichtteilsberechtigter vernünftig und gut beraten sind, kann man die Ansprüche schnell, geräuschlos und einvernehmlich abwickeln.

Aber es gibt natürlich auch Konfliktpotential, wenn der Erbe mauert und/oder der Pflichtteilsberechtigte überzogene oder schikanöse Forderungen stellt.

Der Gesetzgeber hat dem Pflichtteilsberechtigten nämlich  in § 2314 BGB ein ganzes Paket an Ansprüchen zur Seite gestellt, um dem Berechtigten die Bezifferung seiner Ansprüche zu erleichtern:

  • Anspruch auf Vorlage eines einfachen oder notariellen Nachlassverzeichnisses (das auch Angaben zu Schenkungen enthalten muss)
  • Anspruch auf Ermittlung des genauen Wertes von Gegenständen, die zum Nachlass gehören (Sachverständigengutachten)
  • Anspruch auf Ermittlung des Wertes von Schenkungen (z.B. bei der Übertragung von Immobilien)