Unser Service für Berater im Ausland

Abwicklung von Erbfällen einschließlich Steuerangelegenheiten in Deutschland

Sie sind als Notar, Anwalt, Steuerberater, Testamentsvollstrecker, Willensvollstrecker, Executer, Administrator o.ä. mit einem Nachlass befasst, bei dem

  • Vermögen in Deutschland vorhanden ist
  • der Erblasser in Deutschland wohnte oder Wohnsitz hatte
  • ein oder mehrere Begünstigte in Deutschland wohnen oder Wohnsitz haben

und suchen einen erfahren Partner für die Nachlassabwicklung in Deutschland? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten im Hintergrund oder vertreten Sie oder Ihre Mandanten vor allen deutschen Gerichten (außer Bundesgerichtshof) Behörden und Finanzämter im Zusammenhang mit Nachlassfällen.

Wir sind spezialisiert auf internationale Erbfälle und erfahren im Umang mit ausländischen Beratern und den Schwierigkeiten bei der Abwicklung in unterschiedlichen Jurisdiktionen. Wir bieten Beratung und Korrespondenz auf Deutsch, Englisch, Portugiesisch und Russisch an.

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand bei einem Stundensatz von 330 € bis 390 € (ggf. zuzüglich MwSt /VAT). In gerichtlichen Verfahren ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass mindestens die gesetzlichen Gebühren zu bezahlen sind, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Unsere Kosten können dabei in aller Regel gegenüber dem Finanzamt erbschaftsteuermindernd geltend gemacht werden

Sofern erforderlich können wir auch auf weitere Kolleginnen und Kollegen aus unserem Netzwerk deutschsprachiger Anwälte in ganz Deutschland und im Ausland (NDEEX – Netzwerk deutscher Erbrechtsexperten) zurückgreifen

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, kostenlos und unverbindlich: +49 30 440 330 47.