Europäisches Erbrecht

Welches Recht gilt bei Erbfällen in Europa?

Es existiert (noch) kein einheitliches Erbrecht für Europa, auch nicht innerhalb der Europäischen Union (EU). Selbst das sogenannte internationale Erbrecht, das in Erbfällen mit Bezug zum Ausland regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet, ist nicht einheitlich geregelt, sondern muss anhand der nationalen Erbrechtsregelungen der betroffenen Länder ermittelt werden.

Eine Übersicht über die nationalen Erbrechtsregelungen in Europa finden Sie im Erbrechtsberater unter den jeweiligen Ländernamen bzw. auf der von der Europäischen Union initiierten Seite  „Erbschaften in Europa„.

Zu Informationen über die EU-Erbrechtsverordnung, die für Erbfälle ab 17.08.2015 zumindest einen einheitlichen europaweiten Erbschein („europäisches Nachlasszeugnis“) und einheitliche Regelungen dafür schafft, welches (nationale) Erbrecht bei Erbfällen mit Auslandsbezug gilt, finden Sie hier.