Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament

Formerleichterung für Ehepaare und Möglichkeit sich selbst an sein Testament zu binden

Das sog. gemeinschaftliche Testament ist in Deutschland sehr verbreitet (vor allem das sog. „Berliner Testament“) obwohl es international eine Besonderheit ist. Denn beim gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten nämlich nicht nur zwei Nachlassfälle in einem Testament regeln, sondern sie haben auch die Möglichkeit, ihre Testierfreiheit – also die Möglichkeit ihr Testament jederzeit zu ändern – freiwillig einschränken. Das betrachten viele Rechtsordnungen kritisch, ist aber in Deutschland häufig gewünscht. Namentlich beim sog. Berliner Testament (das im Detail gar keinen genau definierten Inhalt hat), in dem Ehehatten festlegen, dass sie sich beim Tod des ersten wechselseitig beerben und erst wenn der zweite stirbt die Kinder etwas bekommen. Und diese sog. Schlusserbeneinsetzung der Kinder soll dann der Überlebende beim klassischen Berliner Testament nicht mehr ändern können. Aber alles hängt vom Willen der Erblasser und ihren Anordnungen ab. Wir beraten Sie gern über die unterschiedlichen Regelungsmöglichkeiten und suchen das passende Testament für Sie und ihren Ehepartner.