17.03.2013

Entscheidet Bundesverfassungsgericht über Erbschaftsteuer 2013?

Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof kündigt Entscheidung für dieses Jahr an

Zum 8. Mal hat der Deutsche Erbrechtstag in Berlin stattgefunden. In seinem Grußwort hat der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff angekündigt, dass er mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erbschaftsteuer in diesem Jahr rechne, da nach seiner Kenntnis auch die beteiligten Verbände vom Bundesverfassungsgericht sehr kurzfristig zur Stellungnahme aufgefordert worden seien.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht den BFH-Beschluss vom 27.09.2012 – Az.II R 9/11 – mit dem der BFH geltend gemacht hatte, dass das gesamte Erbschaftsteuergesetz wegen ungerechtfertigter Ungleichbehandlung verfassungswidrig sein, auf der Liste seiner für 2013 anstehenden Entscheidungen (Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 1 BvL 21/12) . Das Bundesverfassungsgericht wäre damit weitaus schneller als bei den Verfahren in der Vergangenheit, die jeweils mehrere Jahre in Anspruch nahmen.

Überwiegend wird  nicht mit einer rückwirkenden Aufhebung der Erbschaftsteuer durch das Bundesverfassungsgericht gerechnet, sondern damit, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber – wie in der Vergangenheit auch – eine Frist zur Neuregelung setzen und das verfassungswidrige Recht bis zum Ablauf der Frist gleichwohl weiter gelten wird (so. z.B. Prof. Dr. Jens Meincke in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge vom Januar 2013, ZEV 2013, 1, 8).