15.05.2012

Erbschein bald beim Notar?

Bundesrat plant Übertragung von Kompetenzen der Nachlassgerichte

Nach Auffassung des Bundesrates sollten die Bundesländer künftig Aufgaben der Nachlassgerichte auf Notare übertragen können. Eine entsprechende (bereits seit 2008 verfolgte) Gesetzesinitiative wurde am 09.05.2012 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.

In der Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/1469) heißt es, die Gerichte müssten kostenmäßig entlastet werden, um genügend Kapazitäten für ihren „Kernbereich“, die Streitentscheidung, zu haben. Für den Bürger sei es zudem praktischer, wenn er bei einem Notar in seiner Nähe alles „aus einer Hand“ bekomme – von der Testamentserrichtung bis zur Erteilung eines Erbscheins, der bislang beim Nachlassgericht zu beantragen ist. Mit den Notaren stehe dafür „äußerst qualifiziertes Personal“ auch in der Fläche zu Verfügung.

Die Frage, ob mit einer Übertragung der Aufgaben tatsächlich Kosten eingespart würden, ist umstritten. Der Deutsche Richterbund hat in einer frühen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bei den Nachlassgerichten Kostendeckungsgrade erreicht werden, die über 100 % liegen. Die In ter es sens ver tre ter der No ta re sind freilich der Auffassung, dass die Notare die Verfahrenin jedem Fall effizienter bewältigen würden als (überlastete) Gerichte.

Da die Tätigkeit der Notare mit der geplanten Aufgabenübertragung „hoheitlicher“ werden würde, wäre zur verfassungsmäßigen Absicherung der geplanten Neuerung wohl eine Grundgesetzänderung erforderlich (BT-Drs. 17/1468). Ganz nebenbei würde sich damit auch ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 24.05.2011 überholen. Darin hieß es, dass der Deutsche Notar vor allem auf Wunsch von Privaten Urkunden ausstelle und deshalb nicht „unmittelbar und spezifisch“ öffentliche Gewalt ausübe. Die Bundesrepublik Deutschland dürfe Notaren aus anderen Ländern der EU deshalb nicht ohne weiteres verbieten, sich in Deutschland niederzulassen (Az. C-54/08). Dies könnte sich ändern, wenn Notare künftig Erbscheine ausstellen.

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