03.01.2024

MoPeG – Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht seit 01.01.2024 in Kraft

Auswirkung auch auf die Unternehmensnachfolge und die Vererbung von Grundstücksgesellschaften

Am 01.01.2024 ist das MoPeG in Kraft getreten, dass das Personengesellschaftsrecht neu geordnet hat. Die Auswirkungen für Erbfälle und Erbrechtler (z.B. die Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsregisters für grundbesitzende GbRs und der Fortbestand der Gesellschaften im Todesfall auch ohne Regelung in der Satzung) hat RA Höhmann am 10.01.2024 vor Fachanwält*innen und Steuerberater*innen in einem Vortrag im Rahmen des JUC Netzwerktreffens erläutert.