01.07.2014

Rechtsanwalt Sebastian Höhmann im Erbrechtsnewsletter der Kindernothilfe

Wissenswertes zum Thema Erbrecht mit Auslandsbezug und EU-Erbrechtsverordnung

KindernothilfeRechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht informiert in der Ausgabe 11/2014 der Informationsschrift „Mit Herz und Verstand“ der deutschen Kindernothilfe zu den Fragen, die sich bei Erbfällen mit Auslandsbezug stellen, sei es bei einem Todesfall im Ausland, sei es wenn im Erbfall Auslandsvermögen, ausländische Beteiligte oder sonst internationale bzw. europäische Fragen betroffen sind. Berücksichtigt sind auch die Änderungen, die sich durch die ab August 2015 geltende EU-Erbrechtsverordnung ergeben.

Die komplette Ausgabe der Informationsschrift „Mit Herz und Verstand“  finden Sie → hier (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Kindernothilfe e.V., www.kindernothilfe.de)