Erbstatut

Wer entscheidet, welches Recht bei internationalen Erbfällen gilt?

Das Erbstatut bezeichnet das (nationale) Erbrecht, das auf einen bestimmten internationalen Erbfall zur Anwendung kommt. Welches Erbstatut gilt, wird durch das internationale Erbrecht geregelt, das selbst keine erbrechtlichen Regelungen, sondern nur Zuständigkeitsregelungen enthält. Der Nachlass eines deutschen Staatsangehörigen unterliegt beispielsweise nach deutschem internationalen Erbrecht grundsätzlich dem deutschen Erbstatut. Eine Ausnahme hiervon enthält beispielsweise der Deutsch-Türkische Konsularvertrag (Türkei), der vorsieht, dass sich abweichend von der Grundregel des deutschen internationalen Erbrechts die erbrechtlichen Verhältnisse für Grundstück nach dem Lageort (und nicht nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers) bestimmen. Dies wird auch als „Belegenheitsstatut“ bezeichnet, da sich in diesem Fall das Erbstatut nach der Belegenheit (der Lage) des Vermögens richtet.