Internationales Erbrecht in Deutschland für Erbfälle ab 17.08.2015

Internationales Erbrecht allgemein und deutsches internationales Erbrecht

Hinweis: Erläuterungen zum bis 16.08.2015 geltenden internationalen Erbrecht finden Sie hier.

Internationales Erbrecht im eigentlichen Sinne gibt es nicht, beziehungsweise kaum. Welche Institution, welches Parlament sollte es beschließen können? Wirklich international sind nur einige zwischenstaatliche und mehrstaatliche Verträge. Erbrecht ist hingegen immer nationales Erbrecht. Eine Übersicht über das in einzelnen Ländern Europas und weltweit jeweils geltende nationale Erbrecht finden Sie hier. Das „Internationale Erbrecht“ regelt also nicht, wie sich die Erbfolge bestimmt, sondern nur, welches Erbrecht – juristisch gesprochen: welches Erbstatut – gilt. Die Frage, die das Internationale Erbrecht löst lautet also lediglich: Gilt deutsches oder ausländisches Erbrecht?

Beispiel: Ein in Deutschland lebender Schweizer verstirbt. Nach welchem Recht richtet sich die Erbfolge?

Wer sich mit Internationalen Erbrecht befasst, kennt also nicht unbedingt die erbrechtlichen Regelungen der über 200 Erbrechtsordnungen der Welt, sondern vielmehr die Deutschen und gegebenenfalls ausländischen Zuständigkeitsregelungen.

Früher regelte diese Frage jeder Nationalstaat selbst in seinem „Internationalen Erbrecht“.Nach einem unter Juristen beliebten Bonmot war diese Bezeichnung doppelt falsch, da es weder internationales Recht (sondern nationales Recht), noch Erbrecht war (sondern Verfahrensrecht).

Der erste Einwand gilt seit 2012 nicht mehr. Für alle Erbfälle ab 17.08.2015 regelt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung) einheitlich für alle Staaten der EU (außer Dänemark, Großbritannien und Irland) das internationale Erbrecht. Die Verordnung wenden deutsche Gerichte in allen internationalen Erbfällen an, also auch in Bezug zu Staaten, in denen die EU Erbrechtsverordnung nicht gilt (z.B. Kanada, Schweiz, USA, Großbritannien), so dass an dieser Stelle auf die Ausführungen zur EU-Erbrechtsverordng verwiesen werden kann.